Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend Besteller genannt) und der Faude & Huguenin AG (nachstehend Hersteller genannt).

 

1. Offerten

Offerten, welche aufgrund ungenauer oder noch nicht vollständiger Unterlagen abgegeben werden, werden als Richtofferten bezeichnet und haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Aufträge werden nur aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigungen ausgeführt.

 

2. Skizzen und Entwürfe

Skizzen, Entwürfe und Gestaltungsvorschläge können verrechnet werden, falls kein entsprechender Auftrag erteilt wird. Haben die Ausarbeitung von Skizzen, Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen einen unverhältnismässigen Mehraufwand zur Folge, so kann dieser zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

3. Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen bleibt beim Hersteller.

 

4. Copyright / Nutzungsrecht

Der Besteller steht dafür ein, dass er für die dem Hersteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen die erforderlichen Reproduktionsrechte besitzt. Er hält den Hersteller für allfällige Ansprüche Dritter schadlos. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Material, welches der Besteller zur Verfügung stellt. Die vom Hersteller erstellten Produktionsunterlagen und Werkzeuge bleiben Eigentum des Herstellers und werden nicht ausgehändigt auch wenn deren Herstellungskosten weiterverrechnet wurden. Der Hersteller bewahrt die Unterlagen mindestens zwei Jahre für eine allfällige Nachbestellung auf.

 

5. Lieferfrist

Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche der Hersteller nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verzug von Drittlieferanten oder Verzug des Bestellers bei der Lieferung der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, nachträglich vom Besteller verlangte Änderungen usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Bei Überschreitung der Lieferfrist aus Gründen, welche der Hersteller zu vertreten hat, haftet dieser höchstens bis zur Höhe des Warenwertes. Die durchschnittliche Lieferfrist beträgt 3–4 Wochen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Für Bestellungen, welche innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgeliefert werden müssen, wird ein Expresszuschlag von 10 % auf den Nettopreisen erhoben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 

6. Mehr- und Minderlieferungen

Mehr- und Minderlieferungen bis 10 % sind branchenüblich. Es werden die effektiv gelieferten Mengen fakturiert.

 

7. Preise

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto, zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandspesen.

 

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wird der vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Besteller ohne besondere Mahnung durch den Hersteller, nach weiteren 30 Tagen vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinse in Höhe von 9 %. Bei weiteren Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.– CHF fällig. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder allfällige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Vorbehalten bleibt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über Teil- oder Vorauszahlungen bei Bestellungen, welche die Erstellung von auftragsbezogenen Werkzeugen erfordern, grössere Geldmittel für den Einkauf von Material oder Fremdarbeiten binden oder deren Ausführung sich über mehrere Monate erstreckt.

 

9. Beanstandungen

Die Lieferung ist vom Besteller sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind dem Hersteller innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Wir übernehmen keine Folgeschäden. Unsere Verantwortung beschränkt sich ausschliesslich auf den Ersatz der von uns fehlerhaft gelieferten Ware.

 

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Bestellers mit dem Hersteller unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Gippingen.